Die Organisation des Verwaltungsgerichtes Wien ist im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG, LGBl. Nr. 83/2012 i.d.g.F. (Link) geregelt. Die näheren Bestimmungen über die Führung der den Richterinnen und Richtern sowie den Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspflegern des Verwaltungsgerichtes Wien übertragenen Geschäfte ergeben sich aus der Geschäftsordnung.
Zusammensetzung
Das Verwaltungsgericht Wien besteht aus der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten, der Vizepräsidentin beziehungsweise dem Vizepräsidenten und den sonstigen Mitgliedern. Daneben wirken Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter an den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes mit.
Weitere Organe
Weiterführende Informationen
Geschäftsordnung (60.9 KB)Organigramm: