In Bundes- und Landesgesetzen kann die Mitwirkung von fachkundigen Laienrichterinnen beziehungsweise Laienrichtern vorgesehen sein. Ihre Beteiligung kommt nur bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien durch Senate in Betracht.
Gegenwärtig sind sie im Verfahren über Dienstrechts- und Disziplinarangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten der Bundeshauptstadt Wien eingesetzt.
Die fachkundigen Laienrichterinnen beziehungsweise Laienrichter werden für die Dauer von sechs Jahren von der Wiener Landesregierung bestellt. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich und unabhängig aus. Dieses Amt ist österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vorbehalten. Es beginnt mit der Angelobung und endet mit Bestellung einer neuen fachkundigen Laienrichterin beziehungsweise eines neuen Laienrichters. Die Wiederbestellung ist zulässig. Weitere Endigungsgründe sind der Tod, Verzicht und die Enthebung vom Amt (etwa bei wiederholter Vernachlässigung der Amtspflichten ohne genügende Entschuldigung). Die Amtsenthebung hat durch schriftlichen Bescheid der Wiener Landesregierung zu erfolgen.
Kurt Mrzena-Merdinger
Erste Ersatzrichterin 1
Mag. Elisabeth Jarolim
Zweite Ersatzrichterin 1
Angelika Schleinzer
Kurt Mrzena-Merdinger
Erste Ersatzrichterin 3
Mag. Elisabeth Jarolim
Zweite Ersatzrichterin 3
Angelika Schleinzer
Helmut Schöbel
Erster Ersatzrichter 6
Werner Zeiner
Zweiter Ersatzrichter 6
Wolfgang Wechselberger