Die vom Verwaltungsgericht Wien im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur des Verwaltungsgerichtes Wien auf. Die Amtssignatur kann auf Erkenntnisse und andere Erledigungen aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück vom bezeichneten Gericht handelt.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
Aussehen, Überprüfung & Rückführung