Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Das Verwaltungsgericht Wien verwendet bei von ihm amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:
Aussehen der Amtssignatur des Verwaltungsgerichtes Wien
Das Aussehen einer Amtssignatur des Verwaltungsgerichtes Wien samt Bildmarke wird nachfolgend anhand von Beispielen dargestellt (Größe kann variieren):
Amtssignatur des Verwaltungsgerichtes Wien, mit der das Dokument verifiziert werden kann