Verwaltungsgericht Wien

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass die als Ausdruck vorliegende Erledigung des Gerichts von diesem stammt. Die zu prüfende Erledigung muss dafür dem Gericht zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild ausreicht.

Zur Verifizierung können Sie das Dokument - bitte zur Gänze - an das Verwaltungsgericht wie folgt übermitteln:

  • elektronisch

    • per E-Mail (mit gescanntem Dokument als Anlage)

    • per Fax

  • postalisch (Original oder Kopie als Anlage)

  • persönlich

Kontaktdaten finden Sie unter www.verwaltungsgericht.wien.gv.at