Am 10.11.2015 fand am Verwaltungsgericht Wien in Zusammenarbeit mit dem Juristenverband eine Veranstaltung zum Thema „Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien“ statt. Die zahlreichen Gäste wurden vom Präsidenten des Juristenverbandes, RA Prof. Fritz Wennig, und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien, Univ.-Doz. Dr. Dieter Kolonovits, M.C.J., begrüßt.
Neben Ehrengästen wie dem Nationalsratsabgeordneten und Justizsprecher, Dr. Hannes Jarolim, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Elisabeth Lovrek und Prof. Dr. Anton Spenling, der Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Brigitte Bierlein, der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichtes Wien, Dr. Gabriele Fink-Hopf, dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Mag. Harald Perl, dem Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, Dr. Michael Sachs, dem Präsidenten des Landesgerichts Eisenstadt, Dr. Karl Mitterhöfer, dem Vizepräsidenten des Landesgerichts Eisenstadt, Mag. Bernhard Kolonovits, der Bereichsdirektorin für den Geschäftsbereich Personal und Revision, Dr. Martina Schmied, der Stadtbaudirektorin Dipl.-Ing. Brigitte Jilka, Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß, HR Univ.-Prof. Dr. Meinrad Handstanger, ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, LL.M., nahmen rund 150 Juristinnen und Juristen an der Veranstaltung teil.
Nach Impulsstatements des Präsidenten
des Verwaltungsgerichtes Wien und Richterinnen und Richter des
Verwaltungsgerichtes Wien zu den Themen „Organisation und Verfahren am
Verwaltungsgericht Wien“, „Bauordnung“, „Vergaberecht“, „Maßnahmenbeschwerden“
und „Anlagenrecht“ wurde unter der Leitung von Herrn Mag. Benedikt Kommenda,
Chef vom Dienst der Zeitschrift „Die Presse“ über die Erfahrungen nach beinahe
zwei Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit diskutiert. Dabei wurde ein durchwegs
positives Resumee gezogen. Hervorgehoben wurde, dass die Zielsetzung einer
Entlastung des VwGH eingetreten ist und die Verwaltungsgerichte einen
wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Rechtsprechung leisten. Befürchtungen
betreffend fehlender Unabhängigkeit haben sich nicht bestätigt. Gefordert wurde
mittelfristig ein einheitliches Richterbild von Richtern der ordentlichen
Justiz und der Verwaltungsgerichte.