Beschwerdeberechtigung
Wer kann Beschwerde erheben?
Zur Erhebung einer Beschwerde ist berechtigt:
- Wer behauptet, in seinen
Rechten verletzt zu sein: nämlich durch den Bescheid (Bescheidbeschwerden)
oder durch die rechtswidrige Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Maßnahmenbeschwerden),
- die zuständige
Bundesministerin beziehungsweise der zuständige Bundesminister
(Amtsbeschwerden),
- eine Partei des Verfahrens,
die behauptet zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt zu
sein (Säumnisbeschwerden),
Wer ist Partei?
Partei
des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind grundsätzlich die Parteien des
vorangegangenen behördlichen Verfahrens und die belangte Behörde.