Gebrauchsabgabengesetz: Es besteht kein Anlass für die Annahme einer Verfassungswidrigkeit der angewendeten Bestimmungen des GAG sowie einer Gesetzwidrigkeit der darauf beruhenden Zonierungsverordnung für Wien - Innere Stadt I.
VGW-121/082/10580/2022 v. 15.04.2025