Verwaltungsgericht Wien

151: Einwanderungsrecht und Fremdenwesen 2025

Einwanderungsrecht und Fremdenwesen: Daraus folgt, dass die – im konkreten Fall beantragte – Feststellung des Aufenthaltsrechts gemäß Art. 20 AEUV aus unionsrechtlicher Sicht keiner bescheidmäßigen Erledigung einer nationalen Behörde bedarf. Auch im österreichischen Recht findet sich kein Rechtsanspruch des Drittstaatsangehörigen auf eine solche behördliche Erledigung.
VGW-151/016/330/2025 v. 09.05.2025

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Einwanderungsrecht und Fremdenwesen: Zur Frage, ob die Nichtigerklärung des Aufenthaltstitels wegen der vom Beschwerdeführer weiterhin ausgehenden beträchtlichen gegenwärtigen hinreichend schweren Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Lichte des Art. 8 EMRK verhältnismäßig ist.
VGW-151/003/12872/2024 v. 01.04.2025

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Revision anhängig


Einwanderungs- und Fremdenwesen: Zur Frage des Vorliegens eines notwendigen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen dem Angehörigen und dem Zusammenführenden als besondere Erteilungsvoraussetzung gem. § 47 Abs. 3 Z 1 NAG.
VGW-151/091/10699/2024 v. 7.3.2025

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Einwanderungsrecht und Fremdenwesen: Zur Auferlegung der Schubhaftkosten im Hinblick auf das Vorbringen, dass die Schubhaft zu Unrecht verhängt worden sei.
VGW-151/003/12876/2024 v. 17.01.2025

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Einwanderungsrecht und Fremdenwesen: Zur Frage, ob eine Aufenthaltskarte gemäß § 54 NAG zulässigerweise im Ausland bei einer Berufsvertretungsbehörde gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 22 NAG durch persönliche Antragstellung iSd § 19 Abs. 1 NAG beantragt werden kann oder ob eine persönliche Antragstellung iSd § 19 Abs. 1 NAG bei der zuständigen Behörde im Inland gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 NAG erforderlich ist.
VGW-151/095/10920/2024 v. 07.01.2025

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