Verwaltungsgericht Wien

102: Maßnahmenbeschwerden 2025

Maßnahmenbeschwerde: Um eine dem § 111 Abs. 4 StPO entsprechende wirksame Bestätigungsausfolgung annehmen zu können, hätte es einer aktiven Kenntnisnahme des Beschwerdeführers bedurft, dass das auf den Tisch hingelegte Sicherstellungsprotokoll eine bzw. seine Bestätigung ist, die ihm damit ausgefolgt wird.
VGW-102/067/4437/2025 v. 30.06.2025

PDF Download (96.3 KB)



Maßnahmenbeschwerde: Zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Umtausches von sichergestellten Schillingnoten in Euro durch Kriminalbeamte.
VGW-102/067/1370/2025 v. 17.06.2025

PDF Download (142.2 KB)

VwGH v. 21.08.2025, Ra 2025/01/0228; Zurückweisung



Maßnahmenbeschwerde: Zur Auflösung einer Versammlung aufgrund der geäußerten Parolen „From the river to the sea, Palestine will be free“ bzw. abgewandelter Formen dieser Parole.
VGW-102/067/1784/2025 v. 24.04.2025

PDF Download (98.1 KB)



Richtlinienverordnung: Die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Dienstnummer nach § 9 RLV zielt darauf ab, dass der konkret einschreitende bzw. handelnde Beamte auf Nachfrage seine Dienstnummer bekannt gibt.
VGW-102/067/9140/2024, VGW-102/067/9141/2024 v. 19.02.2025

PDF Download (117.6 KB)

VwGH v. 07.05.2025, Ra 2025/01/0098; Zurückweisung


Maßnahmenbeschwerde: Zur Rechtswidrigkeitserklärung einer Personendurchsuchung in einem Polizeianhaltezentrum, wobei der Beamte fest an die Hoden des Beschwerdeführers griff.
VGW-102/067/4907/2024 v. 03.02.2025

PDF Download (68.1 KB)



Maßnahmenbeschwerde: Insbesondere zur Frage, ob mit einem Banner mit der Aufschrift „From the river to the sea, all people will be free“ Inhalte abgeleitet werden können, welche zur Begehung von terroristischen Straftaten auffordern oder diese gutheißen.
VGW-102/076/16703/2024 v. 31.01.2025

PDF Download (47.7 KB)




Maßnahmenbeschwerde: Zur Rechtswidrigkeit einer Festnahme mangels Rechtsbelehrung, auch wenn die Rechtsbelehrung unmittelbar am Festnahmeort nicht möglich gewesen sein mag, weil alternativ auch eine Rechtsbelehrung unmittelbar nach der Festnahme (noch bevor weitere Amtshandlungen gesetzt werden) zur sofortigen Rechtsbelehrung noch dem Gesetz entsprechend ist.
VGW-102/067/8523/2024 v. 10.01.2025

PDF Download (113.9 KB)