Innere Verwaltung: § 89a StVO; Auferlegung
der Kosten für das händische Versetzen eines den Straßenverkehr
beeinträchtigenden PKW; weder ein Verschulden der Lenkerin noch die Übertretung
einer straßenpolizeilichen Vorschrift sind für die Erfüllung des Tatbestands
erforderlich; Wahl des notwendigen Mittels zur Entfernung des Hindernisses
VGW-251/016/13118/2016/VOR vom 12.12.2016
Innere Verwaltung: Antrag auf Namensänderung,
zulässige Wahl eines Familiennamens, welcher von den Vorfahren des
Antragstellers in Österreich verwendet wurde, selbst wenn sich im Zeitpunkt der
gewünschten Antragstellung dieser Name als Familienname in Österreich nicht
nachweisen lässt.
VGW-251/038/13456/2016/E vom 15.11.2016
Innere Verwaltung: Vollstreckungsverfahren,
Beschwerde gegen eine Ersatzvornahme
VGW-251/019/1776/2016/VOR vom 03.03.2016