Wiener Mindestsicherung: Die Verwendung der Wortfolge „jedenfalls ausgeschlossen“ lässt keine anderslautende Interpretation zu, als dass zumindest der in § 5 Abs. 3 Z 1-3 WMG angeführte Personenkreis vom Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung ausgeschlossen ist.
VGW-242/025/3755/2026/VOR v. 09.03.2026
Wiener Mindestsicherung: Zur Frage, ob es sich beim im Rahmen der Grundversorgung gewährten Mietzuschuss um eine Leistung im Sinne des § 9 Abs. 3 Z 1 WMG handelt.
VGW-242/004/11810/2025/VOR v. 22.01.2026