Verwaltungsgericht Wien

242: Mindestsicherung 2026

Wiener Mindestsicherung: Beim erkennenden Verwaltungsgericht sind aus Anlass des vorliegenden Beschwerdefalles weder Bedenken gegen die Grundsatzgesetzmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden Vorschriften des (novellierten) WMG entstanden, noch vermag das Verwaltungsgericht zu erkennen, dass diese Vorschriften gegen Unionsrecht (nämlich Art. 29 der Status-Richtlinie, RL 2011/95/EU) verstoßen.
VGW-242/002/4795/2026/A v. 20.04.2026

PDF Download (30.4 KB)



Wiener Mindestsicherung: Im Hinblick auf den Wortlaut des § 12a WMG kann dem Gesetzgeber schwerlich unterstellt werden, dass er damit eine Regelung schaffen wollte, die es Mindestsicherungsbeziehern ermöglicht, ihr aus verschiedenen (nicht vollständig verbrauchten) Leistungen (Mindestsicherung, Familienbeihilfe und Pflegegeld) der letzten 2-3 Jahre als ununterscheidbares Guthaben auf dem Girokonto angewachsenes Vermögen durch nachträgliche Separation eines rechnerisch ermittelten Betrages, welcher der summierten Höhe der Familienbeihilfenleistungen entspricht, der Vermögensanrechnung oder dem Kostenersatz zu entziehen.
VGW-242/002/10173/2025/VOR v. 30.03.2026

PDF Download (42.5 KB)



Verwaltungsverfahrensrecht: Das Verwaltungsgericht Wien geht davon aus, dass die zu § 8a Abs. 1 VwGVG idF vor BGBl. I Nr. 147/2024 ergangene Rechtsprechung auf die aktuelle Rechtslage anzuwenden ist, zumal der Verfassungsgerichtshof nur die Grundrechtsakzessorietät des § 8a Abs. 1 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, idF BGBl. I Nr. 24/2017, beseitigen wollte, nicht aber das Prinzip, dass Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur in Einzelfällen, wenn dies ausnahmsweise zur Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist, zu bewilligen ist.
VGW-242/V/029/8366/2026/A v. 30.06.2026

PDF Download (31.0 KB)



Wiener Mindestsicherung: Die Verwendung der Wortfolge „jedenfalls ausgeschlossen“ lässt keine anderslautende Interpretation zu, als dass zumindest der in § 5 Abs. 3 Z 1-3 WMG angeführte Personenkreis vom Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung ausgeschlossen ist.
VGW-242/025/3755/2026/VOR v. 09.03.2026

PDF Download (60.5 KB)



Wiener Mindestsicherung: Zur Frage, ob es sich beim im Rahmen der Grundversorgung gewährten Mietzuschuss um eine Leistung im Sinne des § 9 Abs. 3 Z 1 WMG handelt.
VGW-242/004/11810/2025/VOR v. 22.01.2026

PDF Download (41.6 KB)