Verwaltungsgericht Wien

242: Mindestsicherung 2024

Wiener Mindestsicherung: Den Bestimmungen des WMG ist nicht zu entnehmen, dass Erwachsenenvertreter die von ihnen für das Bezirksgericht zu erstellende Antrittsberichte auch der belangten Behörde vorzulegen haben.
VGW-242/035/RP02/3473/2025 v. 02.05.2025

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Wiener Mindestsicherungsgesetz: Zu den Voraussetzungen der amtswegigen Anpassung an die neue Rechtslage gemäß § 44 Abs. 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz (Übergangsbestimmung).
VGW-242/051/14258/2024/VOR v. 25.02.2025

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Wiener Mindestsicherung: Auch eine grundsatzgesetzkonforme Interpretation des § 8 Abs. 5 WMG spricht dafür, dass der Behindertenzuschlag als zusätzliche Leistung („weitere Unterstützung“) zum Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhalts hinzutritt und sohin einen zum allgemeinen Mindestsicherungsanspruch akzessorischen Leistungsanspruch darstellt.
VGW-242/002/13253/2024/VOR v. 31.01.2025

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