Ziviltechnikergesetz: Insbesondere zur Frage, ob Art. 22 der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in nationales Recht (im ZTG 2019) umgesetzt wurde und wenn nein, ob Art. 22 der Richtlinie unmittelbare Wirkung entfaltet und es daher zu einer Verdrängung von nationalem Recht bzw. einer unmittelbaren Anwendung von Unionsrecht kommt.
VGW-172/003/2447/2025 v. 23.05.2025