Wiener Dienstordnung: Insbesondere zur Übertragbarkeit der Judikatur, nach welcher auch während einer Suspendierung Erholungsurlaub entstehen und verfallen kann, auf Beurlaubungen bzw. Dienstfreistellungen im Zusammenhang mit disziplinären Vorwürfen.
VGW-171/003/13314/2025 v. 17.04.2026
Wiener Dienstordnung: § 78c BDG 1979 (Allgemeine Dienstfreistellung gegen Refundierung) ist im Anwendungsbereich der DO 1994 nicht analog heranzuziehen.
VGW-171/101/15956/2025 v. 18.02.2026