Wiener Dienstordnung: Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin kann ein rechtswidriger Zustand nicht dadurch beseitigt werden und einem Rechtsschutzdefizit nicht dadurch entgegengetreten werden, indem der Beschwerdeführerin – entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Beschlusses des Gemeinderates vom 2. Juni 1999, welcher auf die tatsächliche- und nicht allenfalls rechtsrichtige Innehabung eines Dienstpostens abstellt – eine Ausgleichszulage zuerkannt wird.
VGW-171/003/13975/2025 v. 22.09.2025
Wiener Dienstordnung: Wird der Erholungsurlaub eines Kalenderjahres im Ausmaß von 160 Stunden oder mehr konsumiert, so gebührt nach der klaren Gesetzeslage, nach welcher sich behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu richten haben, keine Urlaubsersatzleistung.
VGW-171/003/3265/2025 v. 19.09.2025
Wiener Dienstordnung: Zum Begriff der Gleichwertigkeit im Hinblick auf die Anrechnung von Vordienstzeiten.
VGW-171/003/14002/2024 v. 25.07.2025
Wiener Dienstordnung: Zum Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine vorläufige Suspendierung.
VGW-171/101/17638/2024 v. 12.03.2025
Wiener Dienstordnung: Insbesondere zur Frage, wie ein Beamter die Rückversetzung gegenüber seinem Dienstgeber durchsetzen kann, wenn das Verwaltungsgericht zuvor ausgesprochen hatte, dass die Versetzung rechtswidrig war.
VGW-171/003/15665/2024 v. 07.03.2025
VfGH v. 05.06.2025, E 1061/2025; Ablehnung