Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich-rechtlich
Bediensteten: Einzelrichterzuständigkeit in einer Dienstrechtsangelegenheit
nach dem Wiener Bezügegesetz; Antrag einer ehemaligen Bezirksvorsteherin bzw.
Bezirksvorsteher-Stellvertreterin auf Berufsunfähigkeitspension
VGW-171/049/1392/2015 vom 22.12.2017
Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich-rechtlichen
Bediensteten: Ungerechtfertigte
Abwesenheit vom Dienst gemäß § 31 DO 1994; Erteilung einer Weisung gemäß
§ 31 Abs. 2 DO 1994, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu
unterziehen; Frage der Dienstfähigkeit als Rechtsfrage; Vertrauen auf eine
ärztlichen Bestätigung
VGW-171/083/8049/2015 vom 31.10.2017
VwGH v. 30.1.2019, Ra 2018/12/0007; Zurückweisung
Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich-rechtlichen
Bediensteten:
§ 109 Abs. 2 Z 4 DO 1994: Disziplinarstrafe der Entlassung in
Folge Nachgehens einer – sich mit seinen Dienstpflichten überschneidenden -
erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung im Krankenstand
VGW-171/053/253/2016 vom 10.10.2017
Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich-rechtlichen
Bediensteten: Zum Begriff des Dienstunfalls nach § 2 Z 10 lit. c UFG; der
Unfall, der sich von einer in den Sommermonaten benutzten und nicht als Wohnsitz
gemeldeten Unterkunft auf dem Weg in die Dienststelle ereignete, stellt keinen
Dienstunfall dar.
VGW-171/083/1058/2015 vom 11.09.2017
VwGH v. 22.2.2018, Ra 2017/09/0053
Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich – rechtlichen
Bediensteten: Zur Suspendierung gemäß § 94 DO 1994 als vorläufige sichernde
Maßnahme aufgrund eines bestehenden ausreichend substantiierten Verdachts der
verbotenen Geschenkannahme nach § 18 Abs. 3 DO 1994
VGW-171/008/7460/2017
vom 13.06.2017
Dienst- und
Disziplinarrecht der öffentlich – rechtlichen Bediensteten: Zu den Rechtsfolgen der nicht
unverzüglichen Meldung und Bescheinigung einer Dienstverhinderung gemäß
§ 31 Abs. 1 DO 1994
VGW-171/083/14660/2016 vom 31.05.2017
Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich-rechtlichen
Bediensteten: Der Abschluss eines Bachelorstudiums steht nicht nur dem
Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern auch jenem auf Waisenpension für ein
anschließendes Masterstudium nicht entgegen.
VGW-171/V/083/5004/2017 vom 23.05.2017
Disziplinarrecht der öffentlich-rechtlichen Bediensteten:
Zur Berechnung der beitragsmäßigen Höhe einer Geldstrafe gem. § 76 Abs. 2
DO 1994
VGW-171/V/083/11339/2016 vom 03.05.2017
Dienst- und Disziplinarrecht
der öffentlichen Bediensteten: Feststellungsantrag einer Richterin des
Verwaltungsgerichts Wien auf Überleitung in die unter Anrechnung aller ihrer
bisherigen Dienstverhältnisse ergebene Gehaltsstufe des Schemas VGW; ersatzlose
Behebung des Bescheides des Magistrats der Stadt Wien wegen
Zuständigkeitsübertragung auf den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien
während anhängigem Beschwerdeverfahren, womit eine Änderung des
Vollzugsbereichs einherging
VGW-171/049/8059/2016 vom
23.02.2017
Dienst-
und Disziplinarrecht der öffentlich – rechtlichen Bediensteten: Abweisung eines Antrags auf
Wiederaufnahme eines Ruhegenussbemessungsverfahrens und Neuberechnung des
Ruhegenusses unter Anrechnung der Zeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres in
Folge neu hervorgekommener Rechtsprechung des EuGH (Rs Schmitzer, Rs Starjakob,
Rs Hütter)
VGW-171/049/5441/2016
vom 07.02.2017
Dienst- und
Disziplinarrecht der öffentlich – rechtlichen Bediensteten: § 41a BO 1994: Zur unmittelbaren
Anwendbarkeit des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG; der Antrag eines
Beamten auf Urlaubsersatzleistung, welchem § 41a Abs. 2 BO 1994
keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung des nicht verbrauchten
Erholungsurlaubs einräumt, ist ausschließlich an den Vorgaben des diesfalls
unmittelbar anzuwendenden Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG zu prüfen.
VGW-171/042/29431/2014 vom 16.01.2017
Dienst-
und Disziplinarrecht der öffentlichen Bediensteten: Aufhebung eines Bescheides des
Magistrats der Stadt Wien, mit welchem der Antrag einer Wiener
Gemeindebediensteten auf Neufestsetzung des historischen Vorrückungsstichtages
aufgrund – seit der Dienstrechts-Novelle 2015 - fehlender Rechtsgrundlage
zurückgewiesen wurde; eine auf § 115o Abs. 1 DO 1994 und § 49n
Abs. 4 BO 1994 gestützte Zurückweisung des Antrags kommt nicht in
Betracht.
VGW-171/008/15115/2015
vom 03.01.2017