Staatsbürgerschaftsgesetz: Bei § 10 Abs. 1 Z 6 StbG handelt es sich um keine „Auffangbestimmung“, sondern um eine eigenständige Verleihungsvoraussetzung, die neben den anderen Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 StbG zu prüfen und wonach eine Prognose über das künftige Verhalten des Fremden abzugeben ist. Dabei stellt bereits das Inaussichtstellen eines nicht näher konkretisierten Übels durch zehn Personen gegenüber dem Opfer, das zuvor von der drohenden Beschwerdeführerin am Körper verletzt worden war und daher mit Grund weitere Beeinträchtigungen seiner Gesundheit oder Person befürchten musste, sofern es die Anzeige nicht zurückzieht, ohne Zweifel ein Verhalten dar, aufgrund dessen anzunehmen ist, dass die Beschwerdeführerin eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt.
VGW-152/005/2636/2026 v. 22.05.2026
Staatsbürgerschaftsrecht: Zur Nichterfüllung der Verleihungsvoraussetzung nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG aufgrund des Lenkens eines Kraftfahrzeugs in alkoholisiertem Zustand nach § 37a iVm. § 14 Abs. 8 FSG.
VGW-152/V/005/19178/2025 v. 13.03.2026
Staatsbürgerschaftsrecht: Zur Frage, ob ein maßgebliches Wohlverhalten, welches eine wesentliche Sachverhaltsänderung iSd § 68 Abs. 1 AVG begründet, vorliegt.
VGW-152/044/3525/2025 v. 19.02.2026
VfGH v. 15.06.2026, E 1080/2026; Ablehnung
Staatsbürgerschaftsrecht: Zur Frage, ob bei Versäumung der Frist in Art. I § 1 Abs. 2 Staatsbürgerschafts-Übergangsrecht 1985 eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 71 Abs. 1 AVG in Betracht kommt.
VGW-152/062/2767/2026 v. 19.02.2026
VfGH v. 15.06.2026, E 1048/2026; Ablehnung
Staatsbürgerschaftsrecht: Zur Frage, ob sich die Ankerperson gem. § 58c StbG mit Hauptwohnsitz im österreichischen Bundesgebiet aus Gründen der Verfolgung in das Ausland begeben hat.
VGW-152/108/18172/2025 v. 08.01.2026
Staatsbürgerschaftsrecht: Zur Frage, ob die öffentlichen Interessen an der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten überwiegen und die Durchführung einer unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung in den gegenständlichen Feststellungsverfahren nach § 27 StbG demnach nicht erforderlich ist.
VGW-152/005/17714/2025 u.a. v. 07.01.2026
Staatsbürgerschaftsgesetz: Die Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 58c Abs. 6 StbG sind nicht gegeben, wenn das Wahlkind zum Zeitpunkt der Adoption bereits volljährig ist. Ob Geschwister oder andere Familienmitglieder Staatsbürgerschaft gemäß § 58c StbG erworben haben, ist dabei unbeachtlich.
VGW-152/007/18256/2025 v. 02.01.2026