Verwaltungsgericht Wien

131: Führerscheinrecht 2020

Straßenverkehrsordnung: § 89a Abs. 2 lit. a StVO 1960: Ein ohne Kennzeichentafeln abgestelltes Kraftfahrzeug ist unabhängig von einer Verkehrsbeeinträchtigung (und einem Verschulden des Zulassungsbesitzers) zu entfernen.
VGW-131/036/11042/2020 vom 07.10.2020

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Führerscheinrecht: § 4 FSG: Das Gebot, die Nachschulung unverzüglich anzuordnen, ist untrennbar mit der Verlängerung der Probezeit um ein Jahr verbunden.
VGW-131/036/7457/2020 vom 21.07.2020

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Führerscheinrecht: § 24 Abs. 4 FSG: Mehrere Jahre zurückliegende psychische Erkrankungen rechtfertigen keine Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen, weil nur - aktuelle - Bedenken maßgebend sind.
VGW-131/018/5233/2020 vom 13.05.2020

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Straßenverkehrsordnung: § 89a Abs. 7 StVO 1960: Nur bei Störungen des Verkehrsflusses von höherem Ausmaß oder Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit von Fahrzeugdenkern und Fußgängern ist die unmittelbare Entfernung des Fahrzeuges auf Kosten des Zulassungsbesitzers notwendig.
VGW-131/018/2572/2020 vom 24.04.2020

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Führerscheinrecht: Der Erhalt des Verständigungsschreibens ist keine zusätzliche Voraussetzung für die Zulässigkeit des Anordnungsbescheides nach dem dritten Satz des § 4c Abs. 2 FSG.
VGW-131/036/3471/2020 vom 01.04.2020

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