Vergabeverfahren: Zum Antrag, einer Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens mittels einstweiliger Verfügung zu untersagen, den Zuschlag zu erteilen.
VGW-124/077/4513/2024 vom 10.04.2024
Vergaberecht: Zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung, zumal die Antragstellerin ihr Interesse an der Erlassung einer einstweiligen Verfügung insofern plausibel und im Ergebnis auch begründet dargelegt hat, als dem Schutz ihrer Interessen der Vorrang gegenüber den Interessen der Antragsgegnerin an der Widerruferklärung einzuräumen ist, da im Falle des Widerrufs des Vergabeverfahrens die Antragstellerin keine Möglichkeit mehr hätte, dies mit den Mitteln des BVergG 2018 zu bekämpfen.
VGW-124/095/1890/2024 v. 09.02.2024