Vergaberecht: Zur Frage, ob der Nachweis eines wettbewerbswidrigen oder kartellrechtlich relevanten Verhaltens iSd § 78 Abs. 1 Z 4 BVergG 2018 mit der erforderlichen Sicherheit anzunehmen ist.
VGW-123/074/1705/2025 v. 15.04.2025
Vergaberecht: Zu den Ausscheidensgründen nach § 141 Abs. 2 BVergG 2018 aufgrund unterlassener nachvollziehbarer Aufklärung sowie nach § 141 Abs. 1 Z 3 BVergG 2018 aufgrund nicht plausibler Zusammensetzung des Gesamtpreises
VGW-123/074/17069/2024 vom 3.3.2025