Verwaltungsgericht Wien

112: Recht der Technik 2026

Baurecht: Zur Frage, ob das Bauwerk in seinem konkreten Ausbauzustand als „vollendet“ im Sinne des § 74 Abs. 1 BO für Wien anzusehen ist, sodass nach der genannten Gesetzesbestimmung die Baubewilligung nach Ablauf von vier Jahren nach Baubeginn nicht als erloschen anzusehen ist.
VGW-112/107/4301/2025 v. 12.01.2026

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