Wiener Bauordnung: Das zum Zeitpunkt der Kleingartenschaffung und auch heute noch geltende Plandokument sieht für den verfahrensgegenständlichen Grundstücksteil eine Widmung als Gemeinschaftsfläche für Stellplätze vor, die oberirdisch nicht bebaut werden darf. Die Einfriedung und das Wasserbecken sind daher, soweit sie sich auf dieser Grundfläche befinden, unzulässig.
VGW-112/072/3933/2025 v. 16.07.2025
Baurecht: Zu den Fragen, inwieweit ein baurechtlicher Konsens besteht, inwieweit ein Bauvorhaben bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder auch bewilligungsfrei ist sowie inwieweit sich die in einem behördlichen Auftrag gesetzte Leistungsfrist als angemessen erweist
VGW-112/055/13339/2024 u.a. v. 08.07.2025
Baurecht: Zur Frage der Haftung des Mieters für die bewilligungsgemäße Benützung der Wohnung.
VGW-112/069/13030/2024 v. 14.04.2025