Verwaltungsgericht Wien

112: Recht der Technik 2024

Wiener Baurecht: Die von der Beschwerdeführerin dargelegte Möglichkeit, für die Abweichungen vom Baukonsens nachträglich eine Baubewilligung (gemäß § 71a BauO für Wien) erwirken zu können, steht der Erlassung des gegenständlichen Bauauftrags nicht entgegen und bewirkt auch keine Rechtswidrigkeit des Bauauftrags.
VGW-112/077/6371/2024 v. 17.05.2024

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Baurecht: Zu den Grenzen der Spruchabänderung durch das Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Bauauftrag gemäß § 129 Abs. 10 BO für Wien an die Beschwerdeführerinnen in ihrer Eigenschaft als vermeintliche Gebäudeeigentümerinnen im Falle eines Superädifikats.
VGW-112/077/16280/2023, VGW-112/V/077/16282/2023 vom 05.03.2024

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Baurecht: Fehlender Verputz und Rissbildungen an der Einfriedungsmauer stellen ein Baugebrechen im Sinne des § 129 Abs. 2 und 4 Wr. BauO dar.
VGW-112/055/15798/2023 vom 15.02.2024

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