Verwaltungsgericht Wien

107: Umwelt- und Landeskulturrecht 2025

Wiener Reinhalteverordnung: Der Verpflichtung des Verwalters bzw. der Verwalterin zur Beseitigung eines Übelstandes nach § 3 Wiener Reinhalteverordnung korrespondiert keine Adressatenstellung für einen bescheidmäßigen Auftrag zur Beseitigung des Übelstandes nach § 5 Wiener Reinhalteverordnung.
VGW-107/032/11254/2025, VGW-107/V/032/11583/2025 v. 06.08.2025

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Wiener Baumschutzgesetz: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche einen Verfügungsberechtigten über einen Baum zur Entfernung dieses Baumes verpflichtet, wenn es sich bei diesem Baum um eine invasive Baumart handelt oder wenn dieser Baum potentiell einmal die Substanz eines (im Miteigentum stehenden) Gebäudes schädigt.
VGW-107/042/5781/2025 v. 02.07.2025

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VfGH v. 17.09.2025, E 2506/2025; Ablehnung


Verwaltungsverfahrensrecht: Erhebt die Gemeinde Wien gegen einen Bescheid, der sie in ihrer Eigenschaft als Trägerin vom Pri­vatrechten berührt, Beschwerde, stellt dies einen Akt der Privatwirtschaftsverwal­tung dar.
VGW-107/092/16110/2024 v. 23.01.2025

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Wiener Reinhalteverordnung: Zur Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Zusammenhang mit der Vorschreibung von Kosten in Bezug auf die Beseitigung eines Übelstandes.
VGW-107/060/2316/2024 v. 10.01.2025

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VfGH v. 05.06.2025, E 509/2025; Ablehnung
VwGH anhängig



Verwaltungsvollstreckungsrecht: Insbesondere zur Auslegung des Begriffes des „Baugebrechens“ in der Wiener Bauordnung im Zusammenhang mit einer Ersatzvornahme.
VGW-107/042/7814/2024 u.a. v. 02.01.2025

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