Wiener Baumschutzgesetz: Eine verfassungskonforme Auslegung der Regelungen des Wiener Baumschutzgesetzes gebietet insbesondere im Hinblick auf die zum Eigentumsgrundrecht ergangenen Garantien eine einschränkende Auslegung der der Behörde durch dieses Gesetz eröffneten Eingriffsbefugnisse.
VGW-107/042/15355/2023 vom 04.06.2024
Namensänderungsgesetz: Das Verwaltungsgericht Wien geht davon aus, dass die Gebräuchlichkeit des vom Beschwerdeführer beantragten Familiennamens nicht daraus abgeleitet werden kann, dass nach allgemeinem Sprachgefühl möglicherweise die Assoziation einer Namensbezeichnung entsteht.
VGW-107/032/2012/2024 vom 03.05.2024