Gewerberecht: Zur Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 wegen Verlust der Zuverlässigkeit.
VGW-105/020/11505/2022 vom 18.04.2023
Gewerberecht: Zur Entziehung der Gewerbeberechtigung, da eine Änderung im Persönlichkeitsbild des Beschwerdeführers - wie sie für ein Absehen von der Gewerbeentziehung unabdingbare Voraussetzung wäre - aktuell nicht erblickt werden kann.
VGW-105/020/13121/2022 vom 10.03.2023
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