Verwaltungsgericht Wien

031: Verkehrs - Kraftfahr - Polizeirecht 2025

Kraftfahrgesetz:  Dass außerhalb des „Beobachtungszeitraumes“ weitere Ruhezeiten liegen, ist nach dem klaren Wortlaut der VO 561/2006 für die Beurteilung des objektiven Tatbestandes unbeachtlich (§ 134 Abs. 1 und 1b KFG).
VGW-031/007/16914/2024 v. 22.04.2025

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Allgemeines Verwaltungsrecht: Zur Frage, ob es sich beim verfahrensgegenständlichen Mahnschreiben um einen Bescheid handelt.
VGW-031/016/4936/2025 v. 9.4.2025

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Straßenverkehrsordnung: Zur Frage, ob ein Bescheid dingliche Wirkung entfaltet.
VGW-031/019/1589/2024, VGW-031/019/923/2025 v. 20.03.2025

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Kraftfahrgesetz: Zur Frage, ob die bloß gewerberechtliche Geschäftsführerin einer GmbH die Verantwortung trifft, die Lenkerauskunft vollständig und rechtzeitig zu erteilen.
VGW-031/003/298/2025 v. 1.3.2025

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Wiener Grünanlagenverordnung: Zur Frage, ob eine Fläche vom Geltungsbereich der Wiener Grünanlagenverordnung umfasst ist.
VGW-031/042/1554/2024 v. 22.02.2025

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Bundesstraßen-Mautgesetz: Die Überstellung einer kranken oder verletzten, bereits in Behandlung befindlichen Person ist nicht mit einem akutem Rettungs-/Notfalleinsatz vergleichbar, weshalb eine Ausnahme von der Mautpflicht nach dem BStMG weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt erscheint.
VGW-031/007/438/2025 v. 10.2.2025

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Sicherheitspolizeigesetz: Ein bloß „merkwürdiges“ Verhalten, wie das Aufschütteln einer Graffitidose in der Nacht wohl unzweifelhaft darstellt, ohne den Eindruck zu erwecken, unmittelbar Gegenstände zu besprühen, ist nicht als berechtigtes Ärgernis im Sinne des § 81 Abs. 1 SPG anzusehen.
VGW-031/095/16143/2024 v. 29.1.2025

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