Verwaltungsgericht Wien

022: Lebensmittelrecht 2025

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: Zum Umstand, dass die Behörde dazu angehalten gewesen wäre, den genauen Tatzeitpunkt im Sinne der Erforschung der materiellen Wahrheit selbst zu ermitteln, zumal den Verwaltungsverfahrensgesetzen eine „Wahrunterstellung“ in dem Sinn, dass es der Behörde (dem Verwaltungsgericht) freistünde, ein Vorbringen einer Partei des Verfahrens ohne Weiteres als tatsächlich wahr anzusehen, ohne Feststellungen treffen und beweiswürdigende Überlegungen anstellen zu müssen, fremd ist.
VGW-022/025/12093/2025 v. 16.12.2025

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Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: Zur rechtlichen Einordnung des vorliegend gemessenen (unstrittigen) Chloratgehaltes im Zusammenhang mit einem Fischfilet, nämlich konkret, ob ein Anwendungsbereich der Unionsrechtsbestimmung, VO (EG) 396/2005 vorliegt oder die hier in der Anlastung und Rechtsgrundlage angeführte nationale Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung zur Anwendung gelangt oder ob ein Anwendungsbereich der Biozidverordnung (EU) vorliegt.
VGW-022/056/14556/2023 v. 27.01.2025

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