Verwaltungsgericht Wien

021: Gewerberecht / Strafverfahren 2025

Betriebsordnung: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 Z 4 und 12 Abs. 1 der Betriebsordnung ergibt sich daher aus Sicht des Verwaltungsgerichtes Wien eine eindeutige Regelung, die es dem Gewerbeinhaber untersagt, einen Lenker im Fahrtdienst in einem Zulassungsbezirk zu verwenden, für den mangels Nachweises der Ortskenntnisse dessen Taxilenkerausweis keine Gültigkeit hat.
VGW-021/051/16450/2024 v. 20.08.2025

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Gewerbeordnung: Zur wirtschaftlichen und organisatorischen Abhängigkeit einer Kommanditistin zur Kommanditgesellschaft.
VGW-021/051/10425/2024 v. 16.06.2025

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Tabak und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz: Ein auf öffentlichem Grund gelegener Bereich eines Gastgartens, der vollständig oder fast vollständig mit behelfsmäßigen Mitteln wie Planen, Stoffvorhängen oder anderen Mitteln umgrenzt wird, ist nicht als „Freifläche“ im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 4 TNRSG zu verstehen.
VGW-021/060/3940/2024 v. 19.03.2025

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VwGH v. 06.06.2025, Ra 2025/11/0069; Zurückweisung