Wiener Bauordnung: Zur Frage, ob eine regelmäßige Nutzung einer Wohnung zu Beherbergungszwecken auch dann im Grunde des § 119 Abs. 2a lit. a BO für Wien unzulässig ist, wenn die Überlassungsdauer nie weniger als 31 Tage beträgt.
VGW-011/099/1929/2026 v. 27.03.2026