Baurecht: Zur Frage, ob die Zurverfügungstellung einer als Wohnung gewidmeten Nutzungseinheit als Aufenthaltsraum für Kurzzeitvermietungsgäste eine gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke iSd. § 119 Abs. 2a BO für Wien darstellt, wenn der Aufenthaltsraum nicht an einzelne Gäste kurzzeitvermietet wurde
VGW-011/099/14580/2025 v. 18.12.2025
Baurecht: Eine „Nutzung“ iSd. § 119 Abs. 2a lit. a BO für Wien erfordert nach dem Wortlaut nicht unbedingt die ununterbrochene, lückenlose Vermietung, da bereits durch das zwischenzeitliche Bereithalten einer Wohnung für die kurzfristige Beherbergung von Touristen und anderen Gästen in tatsächlichen Kurzzeitvermietungslücken diese anders als unmittelbar für Wohnzwecke verwendet und dadurch bewilligungswidrig benützt wird.
VGW-011/099/12169/2025 v. 23.10.2025
Wiener Kehrverordnung: Zur Frage, ob die gegenständlichen Feuerungsanlagen der Wiener KehrVO unterliegen.
VGW-011/075/7567/2025 v. 07.07.2025'