Ausländerbeschäftigungsrecht: Zum Umstand, dass es keine unzulässige Änderung des Tatvorwurfes bzw. Überschreitung der Entscheidungsbefugnis darstellt, wenn der Beschuldigte als nach § 9 Abs. 1 VStG strafrechtlich verantwortliche Person für eine andere Gesellschaft als jene in Anspruch genommen wird, für welche er im erstinstanzlichen Straferkenntnis verantwortlich gemacht worden war.
VGW-041/046/12711/2021 vom 31.05.2022
Sozialversicherungsrecht: Zur Anmeldeverpflichtung beim zuständigen Krankversicherungsträger.
VGW-041/046/12712/2021 vom 31.05.2022
Ausländerbeschäftigungsrecht: Bei Eintritt eines anderen Arbeitgebers durch Übergabe des Betriebes und Änderung der Rechtsform bei sonst unverändertem Fortbestand der Voraussetzungen geht die Beschäftigungsbewilligung von Ausländern über.
VGW-041/002/859/2021 vom 23.02.2022