Anfechtung des § 15c Abs. 1 DO 1994: Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die angefochtene Bestimmung den Gleichheitssatz verletzt und eine unzulässige Abweichung vom AVG darstellt.
VGW-171/092/15191/2022-5 vom 26.02.2023
Anfechtung von Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes: Das Verwaltungsgericht hat hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Betretungs- und Annäherungsverbot (§ 38a Abs. 8 SPG) Bedenken, da eine vorbeugende Maßnahme – Kontaktaufnahme und aktive Teilnahme an einer Gewaltpräventionsberatung - in jeder Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes mitenthalten ist.
VGW-102/013/5453/2022-27 vom 06.02.2023