Mindestsicherung: § 15 Abs. 2 WMG: Der Gesetzgeber dieser Bestimmung hat (mit dem Erfordernis der Verursachung der Mittellosigkeit) eben gerade nicht zum Ausdruck gebracht, dass eine Kürzung auch im Falle des Verschenkens nicht verwertbaren und daher nicht anzurechnenden Vermögens Platz greifen sollte.
VGW-242/002/14989/2019/VOR vom 28.04.2020