Verwaltungsgericht Wien

241: Gesundheit und Soziales 2016

Wohnbeihilfe:  Berechnung der Haushaltseinkünfte
VGW-241/041/RP07/14679/2016 vom 21.12.2016

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Wohnbeihilfe: Zweck der Wohnbeihilfe ist es nicht, elterliche Unterhaltsverpflichtungen zu substituieren
VGW-241/053/8363/2015/VOR vom 12.10.2016

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VwGH v. 26.9.2016, Fr 2016/11/0007
VwGH v. 20.4.2017, Ra 2017/11/0020; Zurückweisung


Wohnbeihilfe:  Zur zumutbaren Wegzeit für Hin- und Rückweg zum Arbeits- bzw. Studienort
VGW-241/070/14242/2015/VOR vom 26.08.2016

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VwGH v. 26.04.2018, Ra 2016/11/0154


Wohnbeihilfe: Anmietung eines Reihenhauses kein Ausschließungsgrund für Wohnbeihilfe
VGW-241/017/RP25/10258/2016 vom 22.08.2016

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Wohnbeihilfe: Anrechnung des Ehegattenunterhaltes bei aufrechter Ehe und getrenntem Haushalt, Ehegatten leben getrennt, Einkommensanrechnung, Deckelung der Anrechnung, verfassungskonforme Interpretation, gleichheitskonforme, teleologische Interpretation
VGW-241/017/RP25/7966/2016 vom 10.08.2016

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Wohnbeihilfe: kein Anspruch für ein als Wohnung benütztes Atelier (Geschäftsraum)
VGW-241/044/RP25/8831/2016 vom 01.08.2016

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Wohnbeihilfe: Antragsgebundenes Verwaltungsverfahren, Fehlen eines Antrages, Unzuständigkeit der Behörde, ersatzlose Behebung, Einstellung des Verfahrens
VGW-241/044/RP25/3779/2016 vom 28.04.2016

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Wohnbeihilfe:  Einkommensbegriff, Unterhaltsleistungen, fiktive nicht realisierte Unterhaltsansprüche, Bestreitung der Wohnungskosten durch die Eltern, Entlastung von den Wohnungskosten durch die Eltern, unzumutbarer Wohnungsaufwand
VGW-241/058/2541/2016/VOR vom 20.04.2016

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Verfahrensrecht: Neuerliche gleichlautende Entscheidung über ein und denselben Wohnbeihilfeantrag ohne Rechtsmittel unzulässig; Aufhebung
VGW-241/044/RP25/12563/2015 vom 02.03.2016

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Wohnbeihilfe: Neuantrag, Verlängerungsantrag, Wohnungswechsel aufgrund einer Zwangssituation (Erkrankung), analoge Beurteilung, Adaptierung der Wohnung aus medizinischen Gründen
VGW-241/047/RP07/13801/2015 vom 04.02.2016

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Wohnbeihilfe: Zweck der Wohnbeihilfe ist es nicht, elterliche Unterhaltsverpflichtungen zu substituieren. Da die Wohnung de facto und de jure von den Eltern finanziert wird, liegen die Voraussetzungen des § 20 Absatz 1 WWFSG nicht vor.
VGW-241/040/3334/2015/VOR vom 29.01.2016

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Wohnbeihilfe:  nicht (zur Gänze) selbsterhaltungsfähiges Kind, Unterhaltsanspruch, Deckung des Wohnbedarfes, keine Belastung durch Wohnungsaufwand wegen Unterhalts der Eltern, Wohnungsaufwand, fiktive Unterhaltsleistungen
VGW-241/076/RP04/15036/2015 vom 04.01.2016

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