Verwaltungsgericht Wien

121: Recht der Wirtschaft 2023

Gewerbeordnung: Bei der Befähigungsprüfung für das Gewerbe der „Überlassung von Arbeitskräften“ kann kein individueller Befähigungsnachweis erbracht werden
VGW-121/049/8916/2023 vom 01.08.2023

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Gewerbeordnung: Zur Nichterbringung des „individuellen Befähigungsnachweises“ für das Gewerbe „Friseur und Perückenmacher (Stylist)“, weil der Beschwerdeführer durch die übermittelten Unterlagen keine ausreichenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen glaubhaft gemacht hat, welche als äquivalent zu den in der Friseure- und Perückenmacher-Verordnung genannten Zugangsvoraussetzungen angesehen werden können.
VGW-121/049/3584/2023 vom 20.07.2023

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Gewerbeordnung: Zur Frage der Verfassungs- bzw. Gesetzeskonformität von Regelungen der Gewerbeordnung bzw. der Gastgewerbeverordnung, welche für die (uneingeschränkte) Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken eine Gewerbeberechtigung verlangen, für die ein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist (§ 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 94 Z 26 GewO 1994).
VGW-121/082/10188/2022 vom 20.06.2023

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VfGH v. 28.2.2024, V 362/2023; Aufhebung



Gewerbeordnung: Zur Gewerbeanmeldung „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten“.
VGW-121/049/2533/2023 vom 23.03.2023

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