Verwaltungsgericht Wien

042: Arbeitnehmerschutz- und Arbeitszeitrecht 2023

Verwaltungsverfahren/ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Zur nicht wirksamen Bestellung zur verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs. 2 VStG, da innerhalb eines Monates zwei verschiedene Personen mit überlappenden Verantwortungsbereichen als verantwortliche Beauftragte bekannt gegeben wurden, fehlt es an der von der Rechtsprechung geforderten klaren Abgrenzung der jeweiligen Verantwortungsbereiche.
VGW-042/055/2154/2023 vom 12.05.2023

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Arbeitsinspektionsgesetz: Zur örtlichen Unzuständigkeit der Behörde, weil der Tatort der angelasteten Übertretungen nicht in Wien liegt. 
VGW-042/095/687/2023, VGW-042/V/095/1124/2023 vom 18.04.2023

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Arbeitszeitgesetz: Zur Nichtgewährung der täglichen Ruhezeit.
VGW-042/055/1640/2023 vom 14.04.2023

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Arbeitszeitgesetz: Zur Verpflichtung der Arbeitgeberin nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer das Symbol des Landes eingibt, in dem seine tägliche Arbeitszeit beginnt bzw. endet.
VGW-042/055/14347/2022 vom 31.03.2023

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Arbeitszeitgesetz: Zum Umstand, dass Aufzeichnungen, aus denen lediglich die in Stunden ausgedrückte Gesamtdauer der Beschäftigung der Arbeitnehmer an einzelnen Tagen ersichtlich ist, nicht als den Erfordernissen des § 26 Abs. 1 AZG entsprechend angesehen werden.
VGW-042/055/12536/2022 vom 15.03.2023

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