Lohn- und Sozialdumping: Zur Frage, welcher Strafsatz des § 29 Abs. 1 LSD-BG anzuwenden ist, wenn die Arbeitnehmeranzahl im Zeitraum eines Dauerdeliktes zum Teil bis zu neun Arbeitnehmer und zum Teil mehr als neun Arbeitnehmer beträgt
VGW-041/107/10439/2024 v. 16.01.2025