Verwaltungsgericht Wien

011: Baurecht / Strafverfahren 2022

Baurecht: Zu bewilligungspflichtigen Bauarbeiten nach § 60 Abs. 1 lit. c Wiener Bauordnung, da das äußere Ansehen des Gebäudes verändert wurde. 
VGW-011/001/4068/2022 vom 01.09.2022

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Baurecht: Die Vermietung einer Wohnung für eine Dauer von mindestens einem Jahr kann keinesfalls als „kurzfristig“ iSd § 7a Abs. 3 Wiener Bauordnung angesehen werden.
VGW-011/055/6359/2022 vom 18.07.2022

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Baurecht: Der Beschwerdeführer kann sich wegen der bloßen Auskunft eines Architekten, es handle sich um eine bewilligungsfreie Maßnahme, ohne sich bei der zuständigen Behörde über deren Richtigkeit zu erkundigen, nicht mit Erfolg auf den Schuldausschließungsgrund des § 5 Abs. 2 VStG berufen.
VGW-011/055/11757/2021 vom 03.06.2022

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Baurecht: Zur Verantwortung des Prüfingenieurs als außenvertretungsbefugtes Organ für die nicht gemeldeten Abweichungen von den Bauplänen.
VGW-011/055/11755/2021 vom 03.06.2022

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Baurecht: Es kann dem Eigentümer gemäß § 129 Abs. 10 BO für Wien nicht zum Vorwurf gemacht werden, wenn ihm der Hausverwalter die Abweichungen nicht mitgeteilt hat und ihm der Hausverwalter auch sonst nicht zuzurechnen ist.
VGW-011/055/2012/2022 vom 13.05.2022

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Bauordnung: Für eine gewerbliche Nutzung von Wohnungen für kurzfristige Beherbergungszwecke ist eine Bewilligung unter Anwendung einer Ausnahme gemäß § 7a Abs. 5 BO für Wien erforderlich.
VGW-011/017/2600/2021 vom 28.03.2022

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Wiener Bauordnung: Keine Verantwortlichkeit des Hausverwalters, wenn die Eigentümer tatsächliche Kenntnis von der Verwaltungsübertretung haben und ihn an der Erfüllung seiner Pflicht hindern.
VGW-011/017/15398/2021 vom 15.03.2022

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